DAV lehnt Totalsperrungen entschieden ab - folgende Pressemitteilung hat der DAV uns zugesandt
MÜNCHEN. – Die Pisten im Skigebiet Spitzingsee-Stümpfling-Sutten sind seit Beginn
der Woche für Tourengeher vollständig gesperrt. Im Skigebiet Brauneck ist eine
Sperrung der präparierten Skipisten für Tourengeher angekündigt.
Diese Sperrungen lehnt der DAV entschieden ab. Langfristig erfolversprechende Lösungen, die die
Interessen von Skitourengehern, Alpinskifahrern und Pistenbetreibern berücksichtigen,
können nur im Gespräch miteinander erreicht werden. Solche Gespräche hat es im
Vorfeld der Sperrungen jedoch nicht gegeben.
Die Seilbahnbetreiber der betroffenen Gebiete berufen sich auf ein vom Verband
Deutscher Seilbahnen beauftragtes Gutachten, dass die Pisten als Sportstätten
deklariert. Damit wären diese nicht mehr Teil der „freien Natur“, und das freie
Betretungsrecht, das in der Bayerischen Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz
verankert ist, würde nicht mehr gelten. Das aktuelle Gutachten ist allerdings nur
eine Rechtseinschätzung und stellt keinerlei Rechtsgrundlage dar. Gültig ist vielmehr
weiterhin die Aussage des Bayerischen Innenministeriums, dass Pisten nicht als
Sportstätten einzustufen sind und daher als „freie Natur“ von jedermann betreten
werden dürfen. Sperrungen sind nur dann zulässig und aus Sicherheitsgründen sehr
wichtig, wenn Skipisten präpariert oder vor Lawinen gesichert werden.
Der DAV kann die Bedenken der Pistenbetreiber zwar nachvollziehen. In Folge des
„Skitourenbooms“ haben die Probleme im Pistenbereich stark zugenommen.
Totalsperrungen sind jedoch deutlich überzogen, zumal, wenn sie im Alleingang und
ohne jede Absprache ausgerufen werden. Nur wenn sich alle Betroffenen an einen
Tisch setzen, kann es tragfähige Konfliktlösungen geben. Dies war jedenfalls eine
bewährte Vorgehensweise in der Vergangenheit. Bestes Beispiel ist der Jenner in
Berchtesgaden: Im Rahmen der DAV-Aktion „Skitouren auf Pisten“ wurde detailliert
festgelegt, wann welche Piste für Skitourengeher zur Verfügung steht und wann eine
Sperrung gilt. Auch die Liftbetreiber am Kolben bei Oberammergau beweisen mit ihrer
Aufstiegsspur im beschneiten Pistenbereich, dass es vernünftige Lösungen geben kann,
mit denen alle Nutzergruppen gut leben können.
Der DAV appelliert an die betroffenen Seilbahnunternehmen, das Gespräch wieder
aufzunehmen und die Politik der Totalsperrung auf Basis eines nicht rechtsverbindlichen
Gutachtens aufzugeben. Das Ziel muss sein – so wie bisher –, ausgewogene und
den örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden und umzusetzen.
Der Deutsche Alpenverein bringt sich im Rahmen der Aktion „Skitouren auf Pisten“ seit
2003 als Vermittler ein, um Konflikte zu lösen und Unfallgefahren vorzubeugen. Dazu
hat der DAV zusammen mit dem Verband Deutscher Seilbahnen, dem Deutschen
Skiverband, dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Umweltministerium,
der Bergwacht und dem Lawinenwarndienst die zehn „DAV-Regeln für Skitourengeher
auf Skipisten" herausgegeben. Zudem hat der DAV örtliche Gesprächsrunden initiiert,
um maßgeschneiderte Lösungen herbeizuführen. Die entsprechenden Regelungen
werden jährlich aktualisiert und vor Ort bekannt gegeben.