Spitzingsee-Gebiet - neue Wildschutz-Zone mit Betretungsverbot


  • Hier findest du den aktuellen Artikel zu den Wildschutzgebieten am Spitzingsee und den Sperrgebieten für Skitourengeher


    Das Landratsamt Miesbach hat heute in einem Amtsblatt die neue Verordnung über die Ausweisung eines Wildschutzgebietes im Bereich Rotwand-Spitzingsee veröffentlicht.


    Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass es bezüglich der Bereiche nur wenig Änderung gibt. Wo bisher schon ein Schongebiet war (wie z.B. an der Benzingspitze) herrscht jetzt ein offizielles Betretungsverbot. Bei Missachtung drohen nun Strafen bis zu 5000.- Euro.


    Einige Details zum Gebiet:

    • Beginnen wir mit einer guten Nachricht für die Skitourengeher: Während bisher die Lempersberg-Ostabfahrt gesperrt war, ist nun der Aufstieg zum Grat im Einfahrtsbereich erlaubt, ebenso die anschließende steile Abfahrt.
    • Anders im Bereich Taubenstein. Hier ist die schöne Ostmulde, die unterhalb des Taubensteinhauses herauskommt, nun Sperrgebiet. Es ist eigentlich der einzige Bereich, bei dem wir Probleme sehen, denn er war die einzige skifahrerisch lohnende Abfahrtsmöglichkeit Richtung Taubensteinhaus.
    • Jägerkamp: Der Normalweg von den Schönfeldalmen her ist wie gewohnt möglich. Einschränkungen gibt es bei der Nordroute von Aurach herauf. Hier war ursprünglich sogar nur der Steilhang zwischen Benzing und Jägerkamp freigegeben, was aber lawinengefährlich sein kann. Nun sehen wir auf der Karte des Landratsamtes einen schmalen Korridor im Aufstiegssinn nach rechts ausweichend, so dass ein sicherer Anstieg möglich sein müsste.
    • Der Bereich Auerspitz über die Maroldschneid ist komplett gesperrt.

    Weitere Details kann man dem beigefügten Amtsblatt entnehmen.


    Die Betretungsverbote sind zeitlich auf 01.12. bis 14.07. beschränkt.


    Weitere Infos und ein Überblickskarte bezüglich Schutzzonen und legale Skirouten findest du hier unter Wildschutzgebiet Spitzingsee / Rotwand

  • Das wird ja zu einer eigenen Wissenschaft, insbesondere mit den freigegebenen Wegen durch die gesperrten Zonen! Verstehe ich die Verordnung etwa richtig dahingehend, dass die Ostabfahrtsroute vom Jägerkamp (durch die Rinne zum Spitzingsee) damit faktisch erst ab April erlaubt ist?

    Und weiß jemand, wieso die Verordnung jeweils bis Mitte Juli läuft, wenn hier Rauhfußhühner offenbar insbesondere vor Störung durch Skitourengeher geschützt werden sollen?

  • Ja, die lieben Himmelsrichtungen. Gemeint war in der Tat die Westabfahrt. In Form der genannten Steilrinne(n). Natürlich ist das keine Skitour / Skiabfahrt im klassischen Sinne mit der Abkletterstelle. Aber eben auch nicht völlig exotisch. Mich wundert auch etwas, das man den "Hauptgipfel" des Jägerkamp in den genannten, durchaus langen Zeiten offenbar nicht mehr betreten darf - ob das insoweit ein Verbot wird, welches viel eingehalten wird? Natürlich gehen die meisten "nur" bis zum Kreuzgipfel.

    Was hier nicht Erwähnung findet: Im Spitzingseegebiet gibt es nach meiner Kenntnis noch mindestens ein weiteres Wildschutzgebiet sogar mit noch strengeren Regeln, nämlich am Schwarzenkopf.

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