Hier nun die Pläne am Kolben im Detail:
„Während der Betriebszeiten sind die Strecken der Hauptrodelbahn vom Kolbensattel ins Tal und die Hauptskiabfahrt am Schlepper 1 für andere Nutzungen gesperrt, z.B. auch für Fußgänger und Tourengeher. Während der Präparierungsarbeiten sind keine Nutzungen auf diesen Strecken zulässig. Außerhalb dieser Zeiten besteht das freie Betretungsrecht der Natur. Nach wie vor kann außerhalb der gewidmeten Strecken aufgestiegen (z.B. auch zum „Zahn“) und auch abgefahren werden. Diese Bereiche gibt es nach wie vor. Sie sind dann als freie Natur ausgewiesen. Flächen außerhalb der gewidmeten Hauptrodelbahn und Hauptskiabfahrt werden nicht mehr beschneit und nicht mehr gepflegt. Die gewidmete Hauptrodelbahn und die gewidmete Hauptskiabfahrt sind vom freien Gelände durch Markierungen getrennt."
Das heißt konkret: Im freien Gelände sind Aufstieg und Abfahrt jederzeit möglich. Auf den anderweitig gewidmeten Bereich nur zu gewissen Zeiten!