Nachdem so viele Fragen zum Rißstal, bzw. zur Eng kommen, habe ich eine offizielle Anfrage beim Bayerischen Innenministerium gestellt. Hier die Antwort, die ich so interpretiere:
1. Für das Rißtal gibt es keine Ausnahmeregelung. Es wird als Risikogebiet eingestuft.
2. Österreich gilt zudem als Virusvarianten-Gebiet - hiervon (aber nur hiervon!) ist das Rißtal ausgenommen.
Das Innenministerium weist außerdem darauf hin, dass dies nur die deutsche Sichtweise ist. Zu berücksichtigen sind ja zusätzlich die österreichischen Regularien. Soweit ich die kenne (aber da möchte ich mich nicht festlegen), müsste ein bundesdeutscher Tourist bei einem Grenzübertritt zunächst 10 Tage in Quarantäne.
Zitat Innenministerium:
„Nach den Veröffentlichungen des RKI (Stand 28.02.2021, 12:45 Uhr) ist das Rißtal – anders als das Kleinwalsertal – als Risikogebiet eingestuft: Vgl. hierzu auf der verlinkten Internetseite des RKI Nr. 3. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:
(…)
Österreich – das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 1. November 2020).
Hinweis: Das Bundesland Tirol gilt als Virusvarianten-Gebiet seit 14. Februar 2021 – mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee).
Aufgrund der Einstufung als Risikogebiet sind bei der Einreise nach Bayern die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) der Bundesregierung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung Testnachweis zu beachten. Ergänzende Informationen hierzu finden sich auch auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter den Rubriken „Fragen zu Test- und Anmeldepflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“ und „Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)“.
Ob und welche Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich gelten, können wir nicht beantworten. Etwaige Fragen hierzu sind ggf. an die österreichischen Behörden zu richten.“