Grundsätzlich ist jede Form der Erhebung einer Parkgebühr sehr bedenklich, laut bayerischer Verfassung gilt ein Betretungsrecht für Naturschönheiten unentgeltlich, Pisten und Loipen eingeschlossen.
Allerdings verlangen natürlich Privatbesitzer und Gemeinden gleichwohl Parkgebühren.
Der bayerische Forst hatte bisher keine Rechtsgrundlage Parkgebühren zu verlangen, jetzt wurden massenweise Parkflächen an die Gemeinden verpachtet und schon stehen Parkautomaten da.
Aber zum Thema Brauneck(Draxlhang), egal ob Skitourengänger oder Aufstiegshilfenbenutzer, jeder nimmt ein durch die bayerische Verfassung verbrieftes Recht in Anspruch. Ich kann hier nur eine Ungleichbehandlung feststellen, die Aufstiegshilfennutzer bekommen die 20 Euro ja zurückerstattet und dadurch sind die 20 Euro ja mehr eine Strafe für Tourengänger als eine Parkgebühr. Ich bin grundsätzlich gegen jede Form von Parkgebühren, weil es einfach eine Doppelbesteuerung ist.
Die Schneekanonen am Brauneck und anderswo in Bayern, wurden steuerlich sehr gut von allen Steuerzahlern bezuschusst, das wird schnell mal unter den Tisch gekehrt.
Und wieso sollen in diesen Fall künstlich beschneite Pisten nicht von allen genutzt werden können und die Pistengeher extra dafür zahlen.
Für die eine Gruppe geht es um Gewinnmaximierung und für eine andere Gruppe geht es um Lenkungswirkung, und in ein paar Jahren werden wir Ausfahrten in die Berge nur noch auf Bezugsschein genehmigt kriegen.....und der großteil der Bergsteiger, Kletterer, Skitourengänger werden dann sagen, ja das ist schon richtig so, fürs Klima muss halt auf sowas verzichtet werden.