Alpenverein kritisiert Pistensperrung am Spitzingsee
Der Markt Schliersee hat in den Skigebieten Stümpfling und Taubenstein eine pauschale Sperrung der Pisten für Skitourengeher angeordnet. Der DAV hält diese Anordnung für rechtswidrig und kontraproduktiv, auch wenn ausgewiesene Aufstiegsbereiche davon ausgenommen sind. "Sperrungen und Verbote sind nicht der richtige Weg im Umgang mit einer boomenden Sportart", sagt der beim DAV zuständige Geschäftsbereichsleiter Hanspeter Mair. "Wir suchen derzeit das Gespräch mit dem Markt Schliersee, um die Anordnung vom Tisch zu bekommen." Erst vor zwei Wochen hatte der Verwaltungsgerichtshof in München letztinstanzlich entschieden, dass Skipisten als freie Natur anzusehen sind und daher auch für Skitourengeher – unter Einhaltung entsprechender Regeln – zur Verfügung stehen müssen.
DAV: Sperrung ist rechtswidrig und kontraproduktiv
Die Sperrung des Skigebietes durch den Markt Schliersee beruht auf dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Sperrungen können in diesem Rahmen nur im Hinblick auf eine konkrete, räumlich und zeitlich klar umrissene Gefahr und nur vorübergehend verhängt werden, nicht aber, wie in diesem Fall geschehen, pauschal für eine ganze Saison in einem kompletten Skigebiet. "Deshalb halten wie die Anordnung für rechtswidrig", fasst Hanspeter Mair das Vorgehen der Kommune zusammen. "Ärgerlich ist für uns darüber hinaus, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Niemand hat mit uns zuvor darüber geredet."
Dabei war man in den vergangenen Jahren auf einem guten Weg. Alle Beteiligten haben sich im Spitzingseegebiet auf ausgeschilderte Aufstiegsrouten am Rand der Pisten geeinigt. Diese sind zwar von der jetzigen Sperrung weitgehend ausgenommen. Ein Dialog über die weitere Entwicklung der Aufstiegsbereiche, wie er ursprünglich vereinbart war, ist vor dem Hintergrund einer im Alleingang verfügten Anordnung jedoch kaum möglich. "Wir setzen trotzdem nach wie vor auf eine konstruktive Zusammenarbeit und suchen das Gespräch", sagt Hanspeter Mair. "So haben wir in den letzten zehn Jahren immer agiert und dabei große Erfolge erzielt." In fast allen Skigebieten in den Bayerischen Alpen gibt es sinnvolle Regelungen für Skitourengeher, die ohne pauschale Verbote auskommen.
Regelungen für Skitouren auf Pisten sind unumgänglich
Unabhängig vom Fall am Spitzingsee steht für den DAV außer Frage, dass eine Lenkung der Tourengeherinnen und Tourengeher auf Skipisten in bestimmten Bereichen notwendig ist. Dabei geht es sowohl um Sicherheitsaspekte als auch um berechtigte Interessen der Skigebietsbetreiber. „Die Zahl der Pistengeher hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Durch individuell abgestimmte Lösungen und sinnvolle Angebote vor Ort wollen wir Konflikte vermeiden“, so Mair. Besonders wichtig sei dabei die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Der DAV stehe dabei nach wie vor als Gesprächspartner und Moderator zur Verfügung.