Mountainwilderness: Keine Neuen Lifte am Riedberger Horn

  • Mehr als 50 Teilnehmer demonstrierten am 28.2. an der Talstation der Grasgehren Lifte (Allgäu) auf Einladung der Bergschutzorganisation Mountain Wilderness Deutschland .e.V. gegen die Pläne, die Skigebiete von Balderschwang und Grasgehren mit neuen Liften über das Riedberger Horn zu verbinden.



    Mountainwilderness fordert: Keine Neuen Lifte am Riedberger Horn – Hände weg vom Alpenplan!


    Die Skigebiete Grasgehren und Balderschwang planen einen Zusammenschluss durch neue Lifte über das Riedberger Horn hinweg. Das Projekt, für das zur Zeit eine Machbarkeitsstudie läuft, würde durch die Zone „C“ des bayerischen Alpenplans führen, einem Bereich also, der als sogenannte Ruhezone von touristischer Erschließung freizuhalten ist.


    Wichtiges Rückzugsgebiet für Wildtiere
    Das Riedberger Horn gilt aus vielfältigen ökologischen Gründen als besonders schützenswert. Die auch für das Allgäu auffällig großflächige Gemengelage verschiedenster Vegetationseinheiten macht dieses Gebiet zu einem reichhaltigen Habitat von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Wertvolle Moore, Borstgrasrasen oder Bergwaldstrukturen führen zu einer außergewöhnlich vielfältigen und seltenen Artenausstattung. Die nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Raufußhühner wären durch den Skigebietszusammenschluss besonders betroffen. So weist der renommierte Immenstädter Wildbiologe Albin Zeitler darauf hin, dass die Verluste von Raufußhühnern durch die touristische Erschließung und die hiermit verbundenen Störungen am Riedberger Horn und am Wannenkopf nicht kompensiert werden könnten.


    Beeinträchtigung sanfterer Bergsportarten
    Darüber hinaus hätten die neuen Lifte sicherlich zur Folge, dass dieses Gebiet bei Bergwanderern im Sommer und Skitourengehern im Winter viel an Attraktivität und Wertigkeit, die es traditionell besitzt, verlieren würde. Zudem steht zu befürchten, dass denkbare Ausgleichsflächen für eine bergsportliche Nutzung gesperrt würden, die aber bei weitem ökologisch verträglicher ist als die zu erwartenden Auswirkungen der Neuerschließung. Hiervon wäre möglicherweise auch das Klettergebiet am Besler bedroht.


    Folgenschwerer Präzedenzfall
    Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf den Naturraum Riedberger Horn würde mit der Verbindung der Skigebiete Grasgehren und Balderschwang jedoch zugleich ein Präzedenzfall geschaffen, der Sinn und Zweck des Alpenplanes grundsätzlich infrage stellt. Der Alpenplan, der seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1972 stets konsequent angewandt wurde, gilt als eines der bedeutendsten landesplanerischen Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum und wird völlig zu Recht als zielführender Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Raumplanung international gelobt. Mit den aktuellen Planungen am Riedberger Horn wird der Alpenplan zur Diskussion gestellt. Um die Erweiterung des Skigebiets zu realisieren, bedarf es einer Änderung des Alpenplans oder eines Zielabweichungsverfahrens. Sollte eine solche Änderung bzw. das Zielabweichungsverfahren genehmigt werden, wäre dies nicht nur der erste Fall, in dem eine touristische Erschließungs- maßnahme in einem bis dahin als Zone „C“ ausgewiesenen Gebiet legitimiert würde, auch hätte eine Aufweichung des Alpenplans am Riedberger Horn mit Sicherheit zur Folge, dass der Schutz der Zone „C“ vor verkehrstechnischen Erschließungen auch anderenorts wohl kaum mehr zuverlässig sichergestellt werden könnte.


    Der von Dr. Helmut Karl initiierte Alpenplan (Anlass war damals das Vorhaben, eine Seilbahn auf den Watzmann zu bauen – ein Projekt, über das nicht nur Umweltschützer rückblickend den Kopf schütteln) garantiert seit 38 Jahren, dass weite Teile des bayerischen Alpenraums von verkehrstechnischer und touristischer Bebauung verschont geblieben sind.


    Falsche Tourismusstrategien
    Mountain Wilderness Deutschland e.V., die CIPRA Deutschland und die in ihr zusammengeschlossenen Verbände und Bündnis 90/ Die Grünen fordern daher, das Prinzip der Zonierung im Alpenplan auch in Zukunft sicherzustellen und den geplanten Erschließungen keine Zustimmung zu erteilen.
    Anstatt in einem blinden Wettstreit mit anderen in- und ausländischen Gemeinden die Zerstörung alpiner Landschafts- und Erholungsressourcen voranzutreiben, sind gerade in Zeiten des Klimawandels touristische Angebote gefragt, welche die natürlichen Gegebenheiten respektieren, schützenswerte Landschaften für Fauna und Flora erhalten, und somit mit den Erfordernissen eines sanften und nachhaltigen Tourismus in Einklang stehen.


    Die Gemeinde Balderschwang verspricht ihren Gästen „beeindruckende Landschaftsformen für anspruchsvollen Naturgenuss“ und ein „Naturerlebnis abseits großer Touristenströme“. Ein Tourismuskonzept, das auf langfristigen Erfolg und Zukunftsfähigkeit zielt, sollte alles daransetzen, das, was man verspricht, gewissenhaft zu bewahren!


    MW - Februar 2010

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