Ist es nicht so, dass ein freies Betretungsrecht auch für die Rodelpiste gilt? Grundsätzlich ist es jetzt erstmal nichts anderes als für eine Skipiste. Man muss doch mal abwarten, ob und mit welchem Inhalt eine Allgemeinverfügung der Gemeinde folgt. Ansonsten lässt das Thema doch Fragen offen: Warum legt sich der Betreiber mit den Hauptkonsumenten im Winter seiner Hütte an? Für Tourengeher war es ja v.a. deswegen interessant, weil es präpariert war - und eben bei Schneearmut eine nette Familientour ermöglicht hat. Ohne Piste und häufig ohne Schnee werden kaum Tourengeher hochgehen. Zudem waren ja bereits die Parkgebühren recht happig - diese Zahlungen werden ihm ja dann auch entgehen, sollte dieses Klientel wegbleiben. Klar wäre für derartige Skigebiete eine Tourengeherkarte angebracht - dass die Piste kalkuliert werden könnte - was aber ja in Bayern rechtlich nicht möglich ist. Dementsprechend bin ich mal gespannt, was sich hier noch gut - ich denke, da ist ein letztes Wort noch nicht gesprochen.